Nachhaltige Immobilienwirtschaft: EU-Rahmenwerk für zukunftsfähiges Investieren

Immobilienwirtschaft: Globaler Wandel erfordert nachhaltiges Wachstum

Die Weltwirtschaft steht heute an einem Wendepunkt: Ungebremstes Wachstum gefährdet zunehmend unsere natürlichen Ressourcen, Infrastruktur und gesellschaftlichen Strukturen.
Als erfahrene Immobilienberatung verpflichtet sich PROQUADRAT, diesen Wandel aktiv mitzugestalten – und verbindet ökologische Verantwortung mit wirtschaftlichem Erfolg.


EU-Verordnungen im Überblick

1. Transparenz & Nachhaltigkeits­berichterstattung

  • Offenlegungsverordnung (EU) 2019/2088
    Finanzmarktteilnehmer müssen Nachhaltigkeitsrisiken und -wirkungen offenlegen. Ziel: Mehr Klarheit für Anleger und weniger Greenwashing.

  • Benchmark-Verordnung (EU) 2016/1011
    Regelt Nachhaltigkeitsindizes für Investments. Ziel: Vergleichbarkeit und Verlässlichkeit nachhaltiger Kapitalanlagen.

2. EU Green Deal & Taxonomie

  • EU Green Deal
    Der Fahrplan zur Klimaneutralität bis 2050 umfasst: Energieeffizienz, Kreislaufwirtschaft, nachhaltige Mobilität. Für Immobilien bedeutet das: Verpflichtende Sanierungspflichten, CO₂‐Reduktion, ESG‐Konformität.

  • Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852
    Klassifiziert wirtschaftliche Aktivitäten nach ökologischer Nachhaltigkeit. Für Immobilien: entscheidend für Finanzierungen, Förderprogramme und Investorenentscheidungen.

Fonds-TypMerkmaleRelevanz für Immobilien
Artikel 6Keine expliziten NachhaltigkeitszieleTraditionelle Investments
Artikel 8ESG-Kriterien werden berücksichtigt („hellgrün“)Energieeffizienz, soziale Standards
Artikel 9Nachhaltigkeit als Kernziel („dunkelgrün“)Klimaneutrale Gebäude, Green Buildings

 

ESG-Kriterien: Der Dreiklang der Nachhaltigkeit

  • Environment (Umwelt): CO₂-Fußabdruck, Energieeffizienz, Biodiversität, ressourcenschonendes Bauen

  • Social (Soziales): Fachkräftebindung, faire Arbeitsbedingungen, Quartiersentwicklung, Gesundheit & Inklusion

  • Governance (Unternehmensführung): Transparente Entscheidungsprozesse, Compliance, Risikomanagement, Berichtswesen


Handlungsempfehlungen für Investoren

  1. Taxonomie-Check: Prüfen Sie, ob Ihre Immobilienprojekte den EU-Nachhaltigkeitskriterien entsprechen.

  2. ESG-Reporting: Nutzen Sie anerkannte Tools wie GRESB oder DGNB-Zertifizierungen – zur Wertsteigerung und Attraktivitätssteigerung.

  3. Fondsauswahl: Orientieren Sie sich bei Investitionen an Artikel 8 (ESG berücksichtigt) oder Artikel 9 (Nachhaltigkeit als Ziel) Fonds für zukunftssichere Renditen.

„Nachhaltigkeit ist kein Kostenfaktor, sondern ein Wettbewerbsvorteil. Wer heute in ESG-konforme Immobilien investiert, sichert sich die Märkte von morgen.“


Hinweis

Diese Übersicht dient der allgemeinen Marktinformation und ersetzt keine individuelle Anlageberatung.
PROQUADRAT unterstützt Sie gerne bei der Umsetzung – von der Analyse über Strategie bis zur Zertifizierung.

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