EU-Verordnungen und Gesetze im Überblick

Setzen wir das ungebremste Wachstum fort, werden die natürlichen Ressourcen, die unsere Wirtschaft am Laufen halten, bald erschöpft sein. Um dies zu verhindern und eine nachhaltige Zukunft zu sichern, brauchen wir ein Globales Entwicklungsleitbild. Dieses Leitbild muss einen Kurswechsel hin zu nachhaltigem Fortschritt vorgeben. Nur so können wir die Grundlage für weiteres Wachstum schaffen, das nicht auf Kosten der Umwelt und zukünftiger Generationen geht.

PROQUADRAT möchte einen Beitrag zu einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Immobilienwirtschaft leisten.

EU-Verordnungen

  • Verordnung (EU) 2019/2088 (Offenlegungsverordnung):

    Verpflichtend für Finanzmarktteilnehmer, Informationen über Nachhaltigkeitsprofile ihrer Finanzprodukte und -dienstleistungen offenzulegen.
  • Verordnung (EU) 2016/1011 (Benchmark-Verordnung):

    Regulierung von Benchmarks (z.B. Indizes), die zur Messung der Wertentwicklung von Finanzinstrumenten verwendet werden.

    Ziel: Förderung von Transparenz und Vergleichbarkeit für Investoren.

    Ziel: Erhöhung der Robustheit und Integrität von Benchmarks.

EU Green Deal:

  • Umfassender Fahrplan der EU-Kommission für eine nachhaltige Wirtschaft.
  • Ziel: Klimaneutralität bis 2050 erreichen.
  • beinhaltet verschiedene Maßnahmen in Bereichen wie Energie, Verkehr, Landwirtschaft und Industrie.

EU-Taxonomie-Verordnung:

  • Verordnung (EU) 2020/852:

    Etabliert ein System zur Klassifizierung von Wirtschaftstätigkeiten nach ihrer Nachhaltigkeit.

    Ziel: Förderung nachhaltiger Investitionen und Vermeidung von Greenwashing.

Gesetze:

  • Artikel-6-Fonds:

    Fonds, die keine Nachhaltigkeitsziele explizit verfolgen, aber auch keine negativen Auswirkungen auf die Umwelt haben.
  • Artikel-8-Fonds:

    Fonds, die ökologische und soziale Aspekte berücksichtigen, aber Nachhaltigkeit nicht als Hauptziel haben.
  • Artikel-9-Fonds:

    Fonds, die explizit nachhaltige Anlagen als Hauptziel haben.

ESG-Kriterien:

  • Umwelt (Environment): Berücksichtigung von Faktoren wie Klimawandel, Ressourcenschonung und Umweltverschmutzung.
  • Soziales (Social): Berücksichtigung von Faktoren wie Arbeitsbedingungen, Menschenrechten und sozialer Gerechtigkeit.
  • Governance (Unternehmensführung): Berücksichtigung von Faktoren wie Unternehmensführung, Transparenz und Korruptionsprävention.

Zusätzliche Punkte:

  • Die EU-Verordnungen und -Gesetze befinden sich in einem ständigen Entwicklungsprozess.
  • Es ist wichtig, sich über die aktuellen Anforderungen und Best Practices auf dem Laufenden zu halten.
  • Verschiedene Organisationen und Websites bieten Unterstützung bei der Umsetzung der EU-Nachhaltigkeitsvorgaben.

Hinweis:

Die obigen Ausführungen dienen lediglich einer kurzen Zusammenfassung.

Für eine tiefergehende Analyse und konkrete Handlungsempfehlungen ist die Konsultation von Fachleuten notwendig.

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