Grunderwerbssteuer bei Immobilientransaktionen

Grunderwerbsteuer: Einfach erklärt

Beim Erwerb einer Immobilie oder eines Grundstücks in Deutschland fällt die einmalige Grunderwerbsteuer an. Die Höhe der Steuer variiert je Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises. Erhoben wird sie vom Bundesland und anschließend an die Gemeinden weitergeleitet.

Was ist die Grunderwerbsteuer?

Die Grunderwerbsteuer ist eine Verkehrsteuer, die beim Erwerb eines Grundstücks oder einer Immobilie fällig wird. Sie soll sicherstellen, dass der Staat an der Wertsteigerung von Immobilien beteiligt ist. Die Höhe der Grunderwerbsteuer richtet sich nach dem Kaufpreis des Objekts und dem Steuersatz im jeweiligen Bundesland.

Wer muss die Grunderwerbsteuer zahlen?

Die Grunderwerbsteuer muss vom Käufer des Grundstücks oder der Immobilie gezahlt werden. Bei einem Kaufvertrag zwischen Ehegatten oder Lebenspartnern kann die Steuer auch auf beide Partner aufgeteilt werden.

Wann fällt die Grunderwerbsteuer an?

Die Grunderwerbsteuer fällt an, sobald der Kaufvertrag beim Notar beurkundet wurde. Nach der Beurkundung hat der Käufer vier Wochen Zeit, die Grunderwerbsteuer an das Finanzamt zu überweisen.

Wie hoch ist der Steuersatz?

Im Folgenden finden Sie die aktuellen Steuersätze für das Jahr 2024.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bitte beachten Sie, dass diese Steuersätze auf den gesamten Kaufpreis der Immobilie inklusive Grundstück angewendet werden. Die Grunderwerbsteuer ist ein wichtiger Faktor, der bei der Finanzierung einer Immobilie berücksichtigt werden muss. Möglichkeiten zur Befreiung oder zur Inanspruchnahme von Freibeträgen bei der Grunderwerbsteuer finden Sie auf der Website des Finanzministeriums Ihres Bundeslandes.

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