Papier war gestern: Ab 2025 gelten digitale Verträge als rechtswirksam!

🚀 Neues Gesetz ab 2025: Textformgebot ersetzt Schriftform – Was bedeutet das für Gewerbemietverträge? 📄➡️📱

Ab dem 1. Januar 2025 tritt das Textformgebot in Kraft und löst die bisherige Schriftform ab. Das vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) macht Schluss mit der starren Schriftform. Das bedeutet: Langfristige Gewerbemietverträge und Zusatzvereinbarungen können vollständig digital abgeschlossen werden – per E-Mail, Scan oder sogar Messenger-Nachricht! 🖊️❌📧✅

Was bedeutet das fĂĽr uns in der Immobilienbranche?

  • Digitale Verträge: Keine physischen Unterschriften mehr nötig – eine E-Mail oder WhatsApp-Nachricht reicht aus.
  • Bestehende Verträge: FĂĽr bereits laufende Gewerbemietverhältnisse gilt eine Ăśbergangsfrist bis zum 31. Dezember 2025. Sobald jedoch ein Nachtrag vereinbart wird, greift das neue Textformgebot.
  • Nachweis: Digitale Dokumente wie E-Mails oder Scans sind ausreichend, sofern sie die Einigung der Parteien klar dokumentieren.

Vorteile auf einen Blick:
✅ Bürokratieabbau: Verträge und Änderungen können nun unkompliziert per E-Mail oder Scan ausgetauscht werden.
✅ Flexibilität: Schnellere und einfachere Vertragsabwicklung ohne Papierkram.
✅ Moderne Geschäftsabwicklung: Anpassung an digitale Kommunikationsgewohnheiten.

Herausforderung:
Die Neuregelung hat weitreichende Konsequenzen für die Immobilienbranche. Die Abgrenzung zwischen unverbindlicher Verhandlung und verbindlicher Vereinbarung kann in der Textform schwieriger sein. Die Dokumentation und Archivierung von digitaler Kommunikation werden an Bedeutung gewinnen. Die Due-Diligence-Prüfung wird komplexer, da digitale Kommunikation stärker in den Fokus rückt und auch E-Mail- und Messenger-Kommunikation geprüft werden müssen.

Was bedeutet das fĂĽr Sie?
Unternehmen und Vermieter können ab 2025 Verträge noch effizienter und papierlos abschließen. Die Umstellung auf das Textformgebot bringt Erleichterungen, aber auch neue Herausforderungen für die Immobilienbranche mit sich. Wichtig ist jedoch, die digitalen Nachweise sicher zu speichern, um im Streitfall beweiskräftig zu sein.

Es ist wichtig, sich frühzeitig mit den Änderungen vertraut zu machen und die Prozesse entsprechend anzupassen.

Ihr Michael Hutta
Gepr. Immobilienfachwirt
GrĂĽnder & Inhaber

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