Die neue Kapitalordnung der Immobilienwirtschaft

Die neue Kapitalordnung der Immobilienwirtschaft

Was die Insolvenzen 2024 bis 2026 über Refinanzierung, Basel III, ESG und die Käufer der nächsten Marktphase verraten

Stand: 21. August 2026

Die Krise der Immobilienwirtschaft ist nicht beendet. Sie hat ihre Form verändert.

In der ersten Phase standen vor allem große Projektentwickler im Fokus, deren Geschäftsmodelle gleichzeitig von steigenden Zinsen, hohen Baukosten, fallenden Bewertungen und ausbleibenden Verkäufen getroffen wurden. Inzwischen reicht der Druck deutlich weiter: zu Bestandshaltern, Objektgesellschaften, Bauträgern, Ausbauunternehmen, technischen Gebäudedienstleistern, Lieferanten und den Finanzierern dahinter.

Gleichzeitig steigt das Transaktionsvolumen wieder. Fremdkapital ist grundsätzlich verfügbar. Große internationale Investmentmanager bauen Plattformen auf, übernehmen operative Strukturen und stellen selektiv Private Debt oder Eigenkapital bereit.

Das ist kein Widerspruch.

Es entsteht vielmehr eine neue Marktordnung, in der nicht allein die Qualität einer Immobilie entscheidet. Maßgeblich sind heute ebenso:

  • die Höhe und Fälligkeit der bestehenden Finanzierung,
  • der aktuelle und nicht der historische Immobilienwert,
  • die verfügbare Liquidität bis zur Verwertung oder Stabilisierung,
  • der verbleibende Investitionsbedarf,
  • die Genehmigungs- und Vermietungssituation,
  • die energetische Zukunftsfähigkeit,
  • die Qualität der Daten und
  • die Fähigkeit, schnell eine umsetzbare Kapital- oder Transaktionslösung zu strukturieren.

Die zentrale These lautet deshalb:

Der Markt ist nicht pauschal illiquide. Er ist selektiv. Kapital ist vorhanden – aber nicht mehr für ungeklärte Risiken, überholte Bewertungen und unfinanzierte Zukunftsaufgaben.

Untersuchungsrahmen

Die nachfolgende Auswahl betrachtet öffentlich bekannt gewordene Entwicklungen im Zeitraum vom 21. August 2024 bis zum 21. August 2026. Sie ist bewusst repräsentativ und nicht abschließend.

Dabei sind drei Abgrenzungen wichtig:

Erstens ist ein Insolvenzantrag nicht mit der späteren Eröffnung des Insolvenzverfahrens gleichzusetzen.

Zweitens betrifft die Insolvenz einer Holding, Betriebsgesellschaft oder Projektgesellschaft nicht automatisch sämtliche Unternehmen einer Gruppe.

Drittens beruhen die dargestellten Fälle nicht zwingend auf identischen Ursachen. Aus den öffentlichen Mitteilungen lassen sich jedoch wiederkehrende strukturelle Muster für den Gesamtmarkt ableiten.

Prominente frühere Fälle werden nicht in die 24-Monats-Auswahl eingerechnet, auch wenn ihre Sanierungen, Projektverkäufe und Fertigstellungen den Markt weiterhin beeinflussen.

1. Was die Zahlen tatsächlich zeigen

Die bundesweiten Unternehmensinsolvenzen sind 2025 erneut gestiegen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes meldeten die Amtsgerichte 24.064 Unternehmensinsolvenzen – 10,3 Prozent mehr als 2024. Von Januar bis Mai 2026 wurden 10.546 Unternehmensinsolvenzen registriert, 4,9 Prozent mehr als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Im Mai 2026 lag die Zahl erstmals leicht unter dem Vorjahresmonat. Daraus lässt sich aber noch keine nachhaltige Trendwende ableiten.

Für die breite Immobilienwirtschaft zeigt die Auswertung von FalkenSteg im ersten Quartal 2026 ein differenziertes Bild: Die Zahl der Insolvenzen stieg gegenüber dem Vorquartal um 13,5 Prozent auf 554 Fälle. Davon entfielen 243 Fälle auf den Bau beziehungsweise die Entwicklung von Immobilien und 311 Fälle auf den weiter gefassten Gebäudebereich, zu dem unter anderem Ausbau-, technische und immobiliennahe Leistungen gehören. Während die Zahl sehr großer Verfahren zurückging, verlagerte sich der Druck zunehmend in den Mittelstand und die nachgelagerte Wertschöpfungskette.

Gleichzeitig verzeichnete der deutsche Immobilieninvestmentmarkt im ersten Halbjahr 2026 ein Transaktionsvolumen von rund 17,6 Milliarden Euro und damit rund 15 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. JLL weist zugleich darauf hin, dass weiterhin zahlreiche Prozesse nicht abgeschlossen werden, weil die Preisvorstellungen von Verkäufern und Käufern auseinanderliegen. Grundsätzlich sei jedoch Liquidität vorhanden.

Auch die Preisentwicklung ist nicht einheitlich. Im zweiten Quartal 2026 lagen die Preise für Büroimmobilien 1,2 Prozent unter dem Vorjahreswert, Einzelhandelsimmobilien gaben um 0,2 Prozent nach. Mehrfamilienhäuser verteuerten sich dagegen um 1,6 Prozent. Von einer einheitlichen Erholung des Immobilienmarkts kann daher nicht gesprochen werden.

KennzahlAktueller StandEinordnung
Unternehmensinsolvenzen 202524.064, +10,3 %Gesamtwirtschaftlicher Druck bleibt hoch
Unternehmensinsolvenzen Januar bis Mai 202610.546, +4,9 %Anstieg verlangsamt sich, aber noch keine Entwarnung
Insolvenzen in der breiten Immobilienwirtschaft Q1 2026554, +13,5 % zum VorquartalBelastung verlagert sich in Mittelstand, Ausbau und Gebäudedienstleistungen
Investmentvolumen H1 202617,6 Mrd. €, +15 %Kapital kehrt zurück, bleibt aber selektiv
Büropreise Q2 2026–1,2 % zum VorjahrWeitere strukturelle und bewertungsseitige Belastung
Mehrfamilienhauspreise Q2 2026+1,6 % zum VorjahrWohnsegment stabiler, aber ebenfalls finanzierungsabhängig

Die Statistiken haben unterschiedliche Abgrenzungen. Die Destatis-Zahlen betreffen sämtliche Branchen. Die FalkenSteg-Auswertung umfasst eine breite Immobilien- und Gebäudewertschöpfungskette. Sie dürfen daher nicht unmittelbar miteinander verrechnet werden.

2. Ausgewählte Insolvenzfälle der vergangenen 24 Monate

AOC | DIE STADTENTWICKLER

AOC gab im September 2024 den Antrag auf ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung bekannt. Am 29. November 2024 eröffnete das Amtsgericht Magdeburg das Verfahren in Eigenverwaltung. Neben der Projektentwicklung spielte auch die Finanzierung über Unternehmens- und Projektanleihen eine Rolle in der Gläubigerstruktur.

Markterkenntnis:
Wer Projektentwicklungen über unterschiedliche Kapitalquellen, Gesellschaften und Anleiheebenen finanziert, benötigt eine lückenlose Kapitalstack- und Sicherheitenübersicht. In der Krise entscheidet nicht nur der Objektwert, sondern auch, welcher Gläubiger gegen welche Gesellschaft welchen Anspruch und welchen Rang besitzt.

Gröner Group GmbH

Das Amtsgericht Leipzig eröffnete am 26. Mai 2025 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gröner Group GmbH. Bereits zuvor waren Verfahren bei mehreren Projektgesellschaften eingeleitet worden.

Markterkenntnis:
Eine bekannte Marke oder Unternehmensgruppe ist insolvenzrechtlich keine einheitliche Vermögensmasse. Für Banken, Investoren und Insolvenzverwalter kommt es auf die jeweilige Projektgesellschaft, deren Grundstückseigentum, Finanzierungen, Bürgschaften, Verträge und Zahlungsströme an.

Ziegert Group Holding GmbH, Ziegert GmbH und Incept GmbH

Am 24. März 2025 stellten drei wesentliche Gesellschaften der Ziegert-Gruppe Insolvenzanträge. Das Amtsgericht Charlottenburg ordnete die vorläufige Insolvenzverwaltung an. Bereits im September 2024 hatte H.I.G. Realty in die Ziegert Group investiert. Im Juni 2025 erwarb Arrow Global anschließend wesentliche Plattform-Assets aus dem Verfahren und verband diese mit dem Ausbau eigener deutscher Immobilien- und Kreditaktivitäten.

Im August 2025 übernahm The Grounds im Auftrag von H.I.G. das Asset Management für Ziegert-bezogene Gesellschaften mit rund 1.100 Wohn- und Gewerbeeinheiten und einem angegebenen Bruttovermögenswert von rund 660 Millionen Euro. Diese Schritte waren rechtlich und wirtschaftlich voneinander zu trennen; sie zeigen aber, wie ein Unternehmen in Vermögen, Plattform, Dienstleistungen, Projektzugänge und Finanzierungsaktivitäten aufgeteilt werden kann.

Markterkenntnis:
Großes Kapital muss nicht zwingend die bisherige Unternehmensgruppe vollständig übernehmen. Attraktiver können einzelne Plattformbestandteile, Teams, Projekte, Darlehenspositionen oder Servicing-Strukturen sein.

DEGAG

Am 27. Januar 2025 beantragten mehrere Gesellschaften aus dem DEGAG-Umfeld Insolvenzverfahren. Die BaFin bestätigte unter anderem den Antrag der DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH wegen Zahlungsunfähigkeit. Im August 2025 wurden Verfahren über mehrere zentrale DEGAG-Gesellschaften eröffnet.

Markterkenntnis:
Bei Bestandshaltern mit Anleger-, Genussrechts- oder sonstigen mehrstufigen Finanzierungsmodellen muss jeder Anspruch der richtigen Gesellschaft, dem richtigen Rang und den vorhandenen Sicherheiten zugeordnet werden. Der wirtschaftliche Eindruck einer „Gruppe“ ersetzt keine gesellschaftsbezogene Prüfung.

INTERHOMES AG

Der bundesweit tätige Reihenhausspezialist stellte im Juli 2025 einen Insolvenzantrag. Nach der Unternehmensmitteilung bestand zuvor eine Investorenvereinbarung mit der Zech Group, die jedoch nicht innerhalb der erforderlichen Zeit abgeschlossen werden konnte. Der Baubetrieb wesentlicher Projekte sollte zunächst fortgesetzt werden.

Markterkenntnis:
Ein grundsätzlich interessierter Investor reicht nicht aus. Entscheidend ist, ob Kaufvertrag, Finanzierung, Freigaben, kartellrechtliche Themen, Sicherheiten und Übergangsliquidität rechtzeitig zusammengeführt werden.

Ein wirtschaftlich sinnvoller Deal kann an der Zeit scheitern, bevor er an der Immobilie scheitert.

Cube Real Estate AG

Im Mai 2026 wurde das Sanierungsverfahren der Cube Real Estate AG öffentlich. Am 1. Juli 2026 eröffnete das Amtsgericht Köln das Insolvenzverfahren und bestätigte die Fortsetzung der Eigenverwaltung. Bereits zuvor waren einzelne Projektgesellschaften betroffen.

Markterkenntnis:
Bei Projektentwicklern muss zwischen der operativen Plattform und den einzelnen Projektgesellschaften unterschieden werden. Ein Investor kann an einem Projekt interessiert sein, ohne die gesamte Holding oder alle Verbindlichkeiten übernehmen zu wollen.

PANDION AG

Am 10. August 2026 beantragte PANDION für die AG und fünf weitere operative Gesellschaften Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung. Das Unternehmen erklärte, dass sich die Liquidität trotz Restrukturierungs- und Finanzierungsbemühungen nicht nachhaltig stabilisieren ließ und ein wesentlicher Finanzierungsbaustein weggefallen war. Am 19. August 2026 wurde die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. Der Fall befindet sich zum Stichtag dieses Beitrags damit noch in einem sehr frühen Stadium.

Markterkenntnis:
Der Fall zeigt besonders deutlich, dass selbst ein großer Projektbestand und eine etablierte Marke eine kurzfristig entstehende Finanzierungslücke nicht automatisch kompensieren. Bei Projektentwicklern ist Liquidität nicht mit bilanzieller Vermögenssubstanz gleichzusetzen.

3. Was die Fälle verbindet – und was nicht

Es wäre zu einfach, sämtliche Insolvenzen mit „den hohen Zinsen“ zu erklären. Die Zinswende war ein zentraler Auslöser, aber häufig nicht die alleinige Ursache.

In der Praxis treffen meist mehrere Bruchlinien gleichzeitig aufeinander.

3.1 Die Refinanzierungslücke

Viele Finanzierungen wurden in einer Marktphase abgeschlossen, in der:

  • Immobilienwerte höher waren,
  • Exit-Renditen niedriger angesetzt wurden,
  • Zinsen deutlich unter dem heutigen Niveau lagen,
  • Verkaufsgeschwindigkeiten optimistischer kalkuliert wurden und
  • Banken höhere Beleihungsausläufe akzeptierten.

Bei der Anschlussfinanzierung trifft die alte Darlehenshöhe auf einen niedrigeren oder vorsichtiger ermittelten Marktwert. Selbst wenn die Immobilie weiterhin einen positiven Wert besitzt, kann die neue Finanzierung geringer ausfallen als das abzulösende Darlehen.

3.2 Die Liquiditäts- und Zeitlücke

Projektentwicklungen benötigen Liquidität, bevor aus Verkauf, Vermietung oder Refinanzierung Geld zurückfließt. Verzögern sich Genehmigungen, Bauarbeiten, Verkäufe oder Kreditentscheidungen, können wenige Monate über den Fortbestand einer Gesellschaft entscheiden.

Der INTERHOMES-Fall zeigt exemplarisch: Selbst ein bereits vorbereiteter Investorenprozess kann zu spät kommen, wenn die Zwischenfinanzierung nicht bis zum Closing reicht.

3.3 Die Cost-to-complete-Lücke

Ein weit fortgeschrittenes Projekt ist nicht automatisch ein geringes Risiko.

Entscheidend sind:

  • noch offene Baukosten,
  • Nachträge und Mängel,
  • Ansprüche von Generalunternehmern und Nachunternehmern,
  • fehlende Gewährleistungen,
  • Zinsen bis zur Fertigstellung,
  • Vermarktungs- und Mieterausbaukosten,
  • Erschließung und Außenanlagen,
  • Abnahmen und Genehmigungen,
  • mögliche Sicherheitenverwertungen sowie
  • die Liquidität bis zur Übergabe oder Stabilisierung.

Ein zu 80 oder 90 Prozent errichtetes Gebäude kann wirtschaftlich deutlich weniger als „zu 80 oder 90 Prozent fertig“ sein, wenn ausgerechnet die letzten Arbeiten für Genehmigung, Nutzung oder Übergabe entscheidend sind.

3.4 Die Gesellschafts- und Governance-Lücke

Bei vielen Immobiliengruppen liegen Grundstücke, Personal, Planungsleistungen, Finanzierung, Markenrechte, Vertriebsverträge und Sicherheiten in unterschiedlichen Gesellschaften.

In der Krise stellen sich daher Fragen wie:

  • Welche Gesellschaft ist Grundstückseigentümerin?
  • Welche Gesellschaft ist Darlehensnehmerin?
  • Wo liegen Planungsrechte und Baugenehmigungen?
  • Welche Gesellschaft hat Auftragnehmer beauftragt?
  • Bestehen Patronate, Garantien oder Bürgschaften?
  • Sind Zahlungsströme gesellschaftsscharf dokumentiert?
  • Wer ist zur Fortführung eines Projekts tatsächlich in der Lage?

Unklare Strukturen kosten Zeit. In Distressed-Situationen wird Zeit unmittelbar zu Wertverlust.

3.5 Die Transformations- und ESG-Lücke

Ein Bestandsobjekt kann heute einen stabilen Cashflow aufweisen und dennoch erheblichen zukünftigen Kapitalbedarf auslösen.

Relevante Themen sind unter anderem:

  • energetischer Zustand,
  • Heizungs- und Versorgungstechnik,
  • Fassade und Dach,
  • Brandschutz,
  • Schadstoffe,
  • Klimarisiken und Versicherbarkeit,
  • Anforderungen potenzieller Mieter,
  • absehbare Investitionen zur Drittverwendungsfähigkeit,
  • Betriebskosten und
  • Dokumentationsqualität.

Fehlt für diese Themen ein belastbarer und finanzierter Investitionspfad, werden sie vom Käufer oder Finanzierer als Risikoabzug in Preis, Beleihungswert oder Kreditstruktur berücksichtigt.

4. Die typische Krisenkette

Die Insolvenzen folgen nicht immer derselben Reihenfolge. Ein häufiges wirtschaftliches Muster sieht jedoch so aus:

Historischer Höchstwert
hohe Fremdfinanzierung
Zins- oder Laufzeitende
niedrigere Neubewertung
geringere Anschlussfinanzierung
zusätzlicher Eigenkapitalbedarf
Verzögerung von Verkauf, Vermietung oder Bau
Liquiditätsengpass
Brückenfinanzierung scheitert
Insolvenzantrag

Entscheidend ist: Die Insolvenz entsteht häufig nicht erst am Ende eines wirtschaftlich wertlosen Projekts. Sie entsteht, wenn die vorhandene Zeit kürzer ist als die Zeit, die für eine Kapital-, Verkaufs- oder Fertigstellungslösung benötigt wird.

5. Wie der Immobilienmarkt im Sommer 2026 tatsächlich tickt

Der deutsche Immobilienmarkt ist weder vollständig blockiert noch bereits in eine breite Aufschwungphase zurückgekehrt.

Mehr Transaktionen, aber keine allgemeine Liquidität

Das um 15 Prozent gestiegene Transaktionsvolumen im ersten Halbjahr 2026 zeigt, dass wieder mehr Abschlüsse stattfinden. JLL stellt zugleich fest, dass viele Prozesse weiterhin an unterschiedlichen Preisvorstellungen scheitern. Kapital ist vorhanden, aber nicht für jedes Objekt und nicht zu jedem Preis.

Die Preise entwickeln sich nach Assetqualität

Wohnimmobilien und Mehrfamilienhäuser zeigen eine höhere Stabilität. Büro- und Einzelhandelsimmobilien bleiben stärker unter Druck. Innerhalb der jeweiligen Assetklasse steigt die Spreizung zusätzlich:

  • moderne, vermietete und energieeffiziente Gebäude in guten Lagen,
  • nutzungsfähige Objekte mit überschaubarem Investitionsbedarf,
  • ältere Gebäude mit schwacher Energie- und Flächenqualität,
  • Objekte mit Leerstand, Genehmigungs- oder Revitalisierungsrisiken.

Die Assetklasse allein beantwortet daher nicht mehr die Finanzierungsfrage.

Die Finanzierung ist verfügbar – aber stärker risikogesteuert

Das BF.Quartalsbarometer fiel im zweiten Quartal 2026 auf –25,97 Punkte. 46,15 Prozent der befragten Finanzierer berichteten von verschlechterten Finanzierungsbedingungen. Zugleich stieg der Einfluss der Risikoabteilungen auf Kreditentscheidungen. Das Panel umfasst 33 unmittelbar mit Kreditentscheidungen befasste Fachleute und bildet ein Stimmungsbild, keine allgemein verbindlichen Marktangebote.

Die Zinsentwicklung bleibt volatil

Die EZB beließ ihre Leitzinsen am 23. Juli 2026 bei 2,25 Prozent für die Einlagefazilität, 2,40 Prozent für Hauptrefinanzierungsgeschäfte und 2,65 Prozent für die Spitzenrefinanzierungsfazilität. Sie legte sich ausdrücklich nicht auf einen festen weiteren Zinspfad fest.

Für Immobilieneigentümer bedeutet das:

Eine Strategie, die ausschließlich auf kurzfristig stark sinkende Zinsen setzt, ist keine belastbare Anschlussfinanzierungsstrategie.

6. Anschlussfinanzierungen: Wenn das alte Darlehen nicht mehr zum neuen Wert passt

Die BaFin bezeichnete Anschlussfinanzierungen bereits für 2025 und 2026 als besonderes Risiko. Ende 2024 waren mehr als die Hälfte der bestehenden Gewerbeimmobilienkredite mit Zinssätzen unter drei Prozent ausgestattet. Allein für 2025 und 2026 standen nach damaliger Erhebung Anschlussfinanzierungen für Gewerbeimmobilienkredite von rund 100 Milliarden Euro zur Verhandlung. Zugleich lag die aggregierte NPL-Quote für gewerblich besicherte Immobilienkredite im dritten Quartal 2024 bereits bei 4,47 Prozent.

Das BF-Panel ermittelte im zweiten Quartal 2026 durchschnittliche Finanzierungsrelationen von:

  • 64,2 Prozent Loan-to-value für Bestandsimmobilien und
  • 66,3 Prozent Loan-to-cost für Projektentwicklungen.

Die gemeldeten Margen lagen bei Bestandsfinanzierungen je nach Nutzung zwischen 135 und 184,3 Basispunkten und bei Projektentwicklungen zwischen 252,7 und 301,1 Basispunkten. Hinzu kommen Referenzzins beziehungsweise Swap, Gebühren, Hedgingkosten und gegebenenfalls weitere Strukturierungskosten.

Vereinfachtes Beispiel einer Refinanzierungslücke

Angenommen:

  • aktueller Immobilienwert: 100 Millionen Euro,
  • bestehendes Darlehen: 75 Millionen Euro,
  • neue Finanzierung: maximal 64,2 Prozent des aktuellen Werts.

Dann ergibt sich:

  • neue Finanzierung: 64,2 Millionen Euro,
  • abzulösendes Darlehen: 75 Millionen Euro,
  • Finanzierungslücke: 10,8 Millionen Euro.

Und zwar noch vor:

  • Finanzierungskosten,
  • erforderlichen Reserven,
  • Modernisierungsmaßnahmen,
  • Vermietungskosten,
  • Steuern und Transaktionskosten.

Der Eigentümer benötigt damit nicht nur eine neue Bank, sondern eine Kapitalstack-Lösung.

Diese kann aus einer Kombination bestehen aus:

  • zusätzlichem Eigenkapital,
  • Gesellschafterdarlehen,
  • Mezzanine- oder Preferred-Equity-Kapital,
  • Nachrang- oder Private-Debt-Finanzierung,
  • Joint Venture,
  • Teilverkauf,
  • Objektverkauf,
  • Loan Sale beziehungsweise Forderungsverkauf,
  • Laufzeitverlängerung gegen Tilgung und zusätzliche Sicherheiten,
  • oder einer Kombination mehrerer Instrumente.

Die wichtigste Regel für Anschlussfinanzierungen

Nicht erst mit der Bank sprechen, wenn das Darlehen ausläuft.

Bei komplexeren Gewerbe- oder Projektfinanzierungen sollte die Vorbereitung regelmäßig 12 bis 18 Monate vor Fälligkeit beginnen.

Benötigt werden insbesondere:

  • aktuelle Bewertung auf realistischer Marktbasis,
  • vollständige Darlehens- und Sicherheitenmatrix,
  • aktualisierter Rent Roll,
  • 13-Wochen-Liquiditätsplanung,
  • mindestens 24- bis 36-monatige Businessplanung,
  • Investitions- und Instandhaltungsbudget,
  • ESG- und Energiepfad,
  • Vermietungs- beziehungsweise Verkaufsstrategie,
  • Downside-Szenario,
  • Nachweis verfügbaren Sponsor-Eigenkapitals,
  • und eine alternative Transaktionsroute.

Die richtige Strategie lautet nicht „Refinanzierung oder Verkauf“, sondern zunächst:

Refinanzierung, Rekapitalisierung, Joint Venture und Verkauf parallel prüffähig machen.

7. Finanzierung neuer Entwicklungen: Banken finanzieren keine Idee, sondern eine de-riskte Umsetzung

Projektentwicklungen bleiben finanzierbar. Die Anforderungen haben sich jedoch grundlegend verändert.

Für eine belastbare Finanzierungsentscheidung benötigt ein Kreditgeber heute typischerweise:

Grundstück und Genehmigung

Der Grundstückszugriff muss rechtlich gesichert sein. Genehmigungsfähigkeit allein reicht häufig nicht. Entscheidend ist, welcher Genehmigungsstand erreicht ist und welche Bedingungen, Baulasten, Erschließungs- oder Nachbarvereinbarungen noch offen sind.

Nachweisbare Nachfrage

Je nach Nutzung werden Vorvermietung, Vorverkauf oder andere belastbare Nachfrageindikatoren erwartet. Ein allgemeiner Hinweis auf Wohnungsmangel oder eine gute Makrolage ersetzt keine objektspezifische Markt- und Preisprüfung.

Realistische Baukosten

Erforderlich sind:

  • belastbare Vergabe- und Kostenstände,
  • klare Schnittstellen,
  • ausreichende Reserve,
  • Nachtragsmanagement,
  • Zahlungsplan,
  • Bauzeitenplan,
  • und ein vollständiges Cost-to-complete-Modell.

Höheres Sponsor-Eigenkapital

Eigenkapital muss nicht nur zugesagt, sondern tatsächlich verfügbar, nachweisbar und frühzeitig einsetzbar sein. Dabei wird zunehmend darauf geachtet, ob es dauerhaft im Risiko bleibt oder über andere Strukturen kurzfristig wieder entnommen werden kann.

Zins- und Liquiditätsreserve

Eine Projektfinanzierung muss auch dann tragfähig bleiben, wenn:

  • sich die Bauzeit verlängert,
  • Verkäufe später erfolgen,
  • die Vermietung langsamer verläuft,
  • Baukosten steigen oder
  • der Exit-Erlös geringer ausfällt.

Erfahrenes Team und belastbare Governance

Finanzierer beurteilen nicht nur das Grundstück. Sie prüfen, ob der Sponsor und die Projektorganisation nachweislich in der Lage sind, Planung, Bau, Vermarktung, Finanzierung und Controlling zusammenzuführen.

8. Revitalisierungen: Chance mit unterschätzter Komplexität

Revitalisierungen werden im Markt häufig als attraktive Alternative zum Neubau dargestellt. Das kann richtig sein, ist aber nicht automatisch der Fall.

Eine Revitalisierung kann Vorteile bieten:

  • vorhandene Grundstücks- und Gebäudesubstanz,
  • teilweise bestehender Cashflow,
  • weniger Flächenverbrauch,
  • kürzere Entwicklungszeiten,
  • bessere Akzeptanz in der Stadtgesellschaft,
  • und potenziell geringere gebundene graue Emissionen.

Dem stehen häufig erhebliche Risiken gegenüber:

  • Schadstoffe und Altlasten,
  • Brandschutz,
  • Tragwerk und Haustechnik,
  • Denkmalschutz,
  • Mieterverlagerungen,
  • Bestandsschutzfragen,
  • Nutzungsänderungen,
  • unvollständige Bestandspläne,
  • eingeschränkte Drittverwendungsfähigkeit,
  • und schwer kalkulierbare Eingriffe in die vorhandene Substanz.

Eine Revitalisierung ist finanzierbar, wenn vier Ebenen zusammenpassen

  1. Der bestehende oder künftige Cashflow trägt die Kapitalstruktur.
  2. Der technische Investitionsbedarf ist belastbar ermittelt und finanziert.
  3. Genehmigungen und mietvertragliche Umsetzung sind realistisch terminierbar.
  4. Der Wert nach Abschluss rechtfertigt Kaufpreis, Baukosten, Finanzierung und Risikoreserve.

Revitalisierung ist daher kein bloßes ESG-Etikett. Sie benötigt eine ebenso belastbare Cost-to-complete- und Exit-Betrachtung wie ein Neubau.

9. Basel III und das europäische Bankenrecht: Was sich tatsächlich verändert

„Basel III“ wird häufig als pauschale Erklärung für restriktive Immobilienfinanzierungen verwendet. Das greift zu kurz.

Basel III ist zunächst ein international abgestimmter Aufsichtsstandard. In der Europäischen Union erfolgt die verbindliche Umsetzung insbesondere über die Capital Requirements Regulation III – CRR III und die Capital Requirements Directive VI – CRD VI. Wesentliche neue CRR-Regeln gelten seit dem 1. Januar 2025.

Der Output Floor

Banken, die interne Risikomodelle verwenden, dürfen damit ihre risikogewichteten Aktiva nicht unbegrenzt unter das Niveau des Standardansatzes reduzieren.

Der Output Floor wird stufenweise eingeführt:

  • 50 Prozent im Jahr 2025,
  • anschließend schrittweise steigend,
  • bis 72,5 Prozent im Jahr 2030.

Damit darf der mit internen Modellen ermittelte Kapitalbedarf nach vollständiger Einführung nicht mehr als 27,5 Prozent unter dem standardisierten Vergleichswert liegen. Der Output Floor wirkt grundsätzlich auf Ebene des Instituts beziehungsweise der Bankengruppe und ist keine direkte Beleihungsgrenze für ein einzelnes Darlehen.

ADC-Finanzierungen

Für sogenannte Acquisition-, Development- and Construction-Exposures, also Finanzierungen von Grundstückserwerb, Entwicklung und Bau, sieht der CRR-Standardansatz grundsätzlich ein Risikogewicht von 150 Prozent vor.

Unter bestimmten risikomindernden Voraussetzungen können qualifizierte wohnwirtschaftliche ADC-Finanzierungen ein Risikogewicht von 100 Prozent erhalten.

Was 150 Prozent Risikogewicht nicht bedeutet

Es bedeutet nicht, dass eine Bank für ein Darlehen 150 Prozent Eigenkapital hinterlegen muss.

Vereinfachtes Beispiel:

  • ADC-Kredit: 10 Millionen Euro,
  • Risikogewicht: 150 Prozent,
  • risikogewichtete Aktiva: 15 Millionen Euro.

Auf diese risikogewichteten Aktiva werden anschließend die regulatorischen Eigenkapitalanforderungen und zusätzlichen Kapitalpuffer angewendet.

Die praktische Wirkung auf Immobilienfinanzierungen

Die Regeln führen nicht automatisch dazu, dass Projektentwicklungen überhaupt nicht mehr finanziert werden. Sie erhöhen jedoch den Preis und die bankinterne Relevanz von Risiken.

Finanzierer achten dadurch verstärkt auf:

  • niedrigere Fremdkapitalquoten,
  • höheres und früh eingebrachtes Eigenkapital,
  • Vorverkäufe und Vorvermietung,
  • Baukosten- und Fertigstellungssicherheit,
  • Garantien und zusätzliche Sicherheiten,
  • kurze De-risking-Zeiträume,
  • klare Exit-Strategien,
  • Konzentrationsgrenzen innerhalb des Kreditportfolios,
  • Sponsorbonität und
  • belastbare ESG- und Transformationsdaten.

Basel III hat die Insolvenzen der Immobilienwirtschaft nicht verursacht. Es verändert aber, welche Risiken Banken noch in welcher Höhe, zu welchem Preis und mit welchen Sicherheiten tragen können.

10. ESG: vom Vermarktungsbegriff zum Bestandteil der Kreditentscheidung

ESG wird häufig mit Berichten, Zertifikaten und regulatorischen Abkürzungen verbunden. Für die Finanzierung einer konkreten Immobilie ist jedoch eine andere Frage entscheidend:

Welche Investitionen sind bis wann erforderlich, wer finanziert sie und welche Auswirkungen haben sie auf Cashflow, Mietbarkeit, Betriebskosten, Versicherung und Exit-Wert?

Die europäische Gebäuderichtlinie

Die überarbeitete Energy Performance of Buildings Directive sieht für Nichtwohngebäude national festzulegende Schwellenwerte vor. Dadurch sollen die energetisch schlechtesten 16 Prozent des Nichtwohngebäudebestands bis 2030 und die schlechtesten 26 Prozent bis 2033 verbessert werden.

Für den Wohngebäudebestand müssen die Mitgliedstaaten nationale Pfade entwickeln, durch die der durchschnittliche Primärenergieverbrauch bis 2030 um 16 Prozent und bis 2035 um 20 bis 22 Prozent sinkt. Das sind nationale Bestandsziele und nicht automatisch ein unionsweites Vermietungs- oder Verkaufsverbot für jedes einzelne Gebäude.

ESG-Anforderungen an Banken

Die EBA-Leitlinien zum Management von ESG-Risiken gelten grundsätzlich seit dem 11. Januar 2026; für kleine und nicht komplexe Institute bestehen längere Übergangsfristen. Banken müssen ESG-Risiken systematischer identifizieren, messen, steuern und in ihre Planungen einbeziehen.

Weniger CSRD-Berichtspflicht bedeutet nicht weniger ESG-Relevanz

Die europäischen Nachhaltigkeitsberichtspflichten wurden 2026 deutlich eingegrenzt. Nach der aktualisierten Regelung sollen grundsätzlich nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Nettoumsatz von mehr als 450 Millionen Euro unmittelbar unter die CSRD fallen.

Für Immobilien bedeutet das jedoch nicht, dass Energie-, Klima- und Transformationsdaten unwichtig werden. Auch kleinere Unternehmen können mittelbar betroffen sein, weil Banken, Versicherer, Fonds, große Mieter und Käufer diese Daten für ihre eigenen Risiko- und Investitionsentscheidungen benötigen.

Neue deutsche Gebäuderegeln

Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz wurden die deutschen Vorgaben 2026 erneut verändert. Die einheitliche gesetzliche Vorgabe eines Anteils von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien für alle Neu- und Bestandsgebäude entfiel; Eigentümer erhalten mehr Technologiefreiheit. Die wesentlichen Änderungen gelten seit dem 29. Juli 2026.

Mehr Technologieoffenheit bedeutet jedoch nicht, dass energetische Zukunftskosten verschwinden. Ein Käufer oder Kreditgeber wird weiterhin wissen wollen:

  • Wie entwickelt sich der Energieverbrauch?
  • Welche Technik ist verbaut?
  • Welche Investitionen sind bis 2030, 2035 oder 2045 erforderlich?
  • Sind die Maßnahmen technisch und wirtschaftlich umsetzbar?
  • Welche Auswirkungen bestehen auf Mieter und Betriebskosten?
  • Wie beeinflusst der Pfad den Exit-Wert?

Das finanzierungsfähige ESG-Paket

Ein belastbarer ESG-Teil des Datenraums sollte mindestens enthalten:

PrüffeldErforderlicher Nachweis
EnergiezustandEnergieausweis, Verbrauchsdaten und Abrechnungen mehrerer Jahre
GebäudetechnikAlter, Zustand, Leistung und Restnutzungsdauer wesentlicher Anlagen
MaßnahmenplanTechnische Maßnahmen mit Kosten, Terminen und Prioritäten
Cashflow-WirkungAuswirkungen auf Betriebskosten, Miete, Umlagefähigkeit und Leerstand
KlimarisikoHitze, Starkregen, Hochwasser, Versicherung und Betriebsunterbrechung
GenehmigungenErforderliche bau-, denkmal- oder umweltrechtliche Freigaben
FinanzierungEigenmittel, Fremdmittel, Fördermöglichkeiten und Liquiditätsreserve
SteuerungVerantwortliche, Meilensteine, Nachweise und Reporting

Die entscheidende Formulierung lautet:

ESG ist kein Zertifikat. ESG ist ein finanzierter Transformationspfad.

11. Das große Kapital hinter den neuen Marktteilnehmern

Die derzeit sichtbaren Erwerber und Finanzierer investieren häufig nicht ausschließlich eigenes unternehmerisches Vermögen.

Typischerweise verläuft die Kapitalstruktur so:

Versicherungen, Versorgungseinrichtungen, Pensionsfonds, Staatsfonds, Family Offices oder Private-Wealth-Anleger
internationaler Investmentmanager
Fonds oder Investmentvehikel
lokale operative Plattform
Immobilie, Darlehen oder Projektgesellschaft

Die Größenordnungen sind erheblich.

Blackstone schloss im April 2025 seinen europäischen Immobilienfonds BREP Europe VII mit Kapitalzusagen von 9,8 Milliarden Euro. Das ist kein ausschließlich auf Deutschland oder Distressed Assets ausgerichteter Fonds, zeigt aber, welches Kapital großen internationalen Investmentmanagern für selektive Marktchancen zur Verfügung steht.

Die von INREV erfassten europäischen Immobilienkreditvehikel verfügten 2025 über ein Ziel-Eigenkapital von insgesamt 72,6 Milliarden Euro, verteilt auf 131 Vehikel. Mehr als 80 Prozent des Volumens entfielen auf geschlossene Strukturen; Senior Debt stellte mit 60 Prozent die größte Kreditstrategie dar.

Im Juli 2026 kündigte H.I.G. die Errichtung der deutschen Wohnplattform Highground Living mit einem vorgesehenen Volumen von rund einer Milliarde Euro an. Die Plattform bündelt bestehende Investitionen und eine weitere Wohnungsinvestition in Leipzig und Dresden. H.I.G. betont ausdrücklich die Verbindung aus institutionellem Eigentum, lokaler operativer Plattform und aktivem Asset Management.

Das ist ein wesentlicher Unterschied zur früheren Marktphase:

Großes Kapital erwirbt nicht nur Immobilien. Es erwirbt Daten, Teams, Marktzugang, Servicing, Kreditkompetenz und operative Kontrolle.

12. Warum große Investoren nicht den gesamten Markt kaufen

Der Eindruck, internationale Fonds würden nun jede günstige Immobilie übernehmen, ist falsch.

Großes Kapital sucht nicht irgendeine Schieflage. Es sucht kontrollierbare Komplexität.

Attraktiv sind insbesondere Situationen mit:

  • belastbarer Lage- und Nutzungsqualität,
  • niedriger oder neu verhandelbarer Einstandsbasis,
  • klarer Rangposition,
  • belastbarem Zugriff auf Sicherheiten,
  • lösbarer Genehmigungs- oder Fertigstellungssituation,
  • lokalem operativem Partner,
  • finanzierbarem Capex- und ESG-Plan,
  • skalierbarer Plattform,
  • und mehreren möglichen Exit-Routen.

Unattraktiv bleiben dagegen:

  • ungeklärte Eigentums- und Sicherheitenstrukturen,
  • nicht belastbar kalkulierbare Fertigstellungskosten,
  • langwierige Rechtsstreitigkeiten ohne Zwischenfinanzierung,
  • dauerhaft negativer Cashflow,
  • nicht genehmigungsfähige Planung,
  • fehlende Daten,
  • und Geschäftsmodelle, die nur bei einer Rückkehr historischer Höchstpreise funktionieren.

13. Welche Transaktionsformen jetzt an Bedeutung gewinnen

Die Übernahme muss nicht als klassischer Grundstückskauf erfolgen.

Asset Deal

Der Investor erwirbt einzelne Immobilien oder Wirtschaftsgüter. Verbindlichkeiten der bisherigen Gesellschaft werden grundsätzlich nicht automatisch insgesamt übernommen, müssen aber objekt- und vertragsbezogen geprüft werden.

Share Deal oder Erwerb einer Projektgesellschaft

Der Investor übernimmt die Gesellschaft und damit grundsätzlich auch deren rechtliche Historie. Der Vorteil kann in bestehenden Verträgen, Genehmigungen und Finanzierungen liegen. Das Risiko liegt in nicht erkannten Verpflichtungen.

Plattform- oder Carve-out-Transaktion

Übernommen werden beispielsweise:

  • Mitarbeiter,
  • Marke,
  • Vertriebsstruktur,
  • Projektsteuerung,
  • Property- oder Asset-Management,
  • Daten,
  • Makler- und Servicing-Kompetenz,
  • sowie der Zugang zu künftigen Projekten.

Der Erwerb der Ziegert-Plattform durch Arrow Global zeigt diesen Ansatz besonders deutlich. Arrow verband den Plattformkauf mit dem Ausbau eigener deutscher Immobilienkreditprodukte – unter anderem für Bridge-, Refurbishment-, Development-Exit- und Development-Finanzierungen.

Kredit- oder NPL-Erwerb

Der Investor kauft die Forderung der bisherigen Bank oder eines anderen Gläubigers. Damit erhält er zunächst die Kreditposition und die dazugehörigen Sicherheiten, nicht automatisch das Grundstück.

Rescue Financing

Zusätzliches Kapital wird zur Verfügung gestellt, damit:

  • ein Projekt fertiggestellt,
  • ein Verkaufsprozess durchgeführt,
  • eine Vermietung umgesetzt oder
  • ein geordneter Restrukturierungsplan realisiert werden kann.

Preferred Equity oder Joint Venture

Der neue Kapitalgeber erhält eine bevorzugte wirtschaftliche Position, besondere Kontrollrechte oder eine vorrangige Ausschüttung, ohne dass zwingend ein klassisches Bankdarlehen entsteht.

Completion Financing

Das Kapital ist zweckgebunden für die Fertigstellung eines bestimmten Projekts. Auszahlung, Kontrolle und Freigabe erfolgen häufig nach konkreten Bau- und Vermarktungsmeilensteinen.

14. Private Debt: Lösung, aber kein billiges Ersatzprodukt

Private Credit und Real Estate Debt gewinnen an Bedeutung, weil sie Finanzierungslücken schließen können, die nicht mehr in das Standardraster einer Bank passen.

Private Kreditgeber können häufig:

  • schneller entscheiden,
  • individuellere Laufzeiten anbieten,
  • komplexere Sicherheiten akzeptieren,
  • Zwischenfinanzierungen strukturieren,
  • Projektfertigstellungen finanzieren,
  • und Fremd- mit Eigenkapitalelementen kombinieren.

Diese Flexibilität hat jedoch ihren Preis:

  • höhere Marge,
  • Arrangierungs- und Exit-Gebühren,
  • engere Covenants,
  • stärkere Informationsrechte,
  • Zustimmungsvorbehalte,
  • zusätzliche Sicherheiten,
  • und gegebenenfalls Beteiligung am wirtschaftlichen Erfolg.

Die Financial Stability Board schätzt den globalen Private-Credit-Markt inzwischen auf 1,5 bis 2 Billionen US-Dollar. Sie weist zugleich auf Risiken aus Intransparenz, hoher Verschuldung, Konzentration und wachsenden Verbindungen zwischen Fonds, Banken, Versicherern und Private-Equity-Gesellschaften hin.

Private Debt ersetzt Banken nicht vollständig. Es übernimmt vor allem Risiken, Zeiträume und Situationen, die eine Bank regulatorisch, strukturell oder wirtschaftlich nicht mehr allein abbilden kann.

15. Distressed ist nicht automatisch günstig

Ein niedriger Kaufpreis macht eine notleidende Immobilie noch nicht zu einem günstigen Investment.

Entscheidend ist die vollständige Einstandsbasis:

Kaufpreis

  • Grunderwerbsteuer und Transaktionskosten
  • Fertigstellungs- und Mängelkosten
  • offene oder abzulösende Ansprüche
  • ESG- und Revitalisierungs-Capex
  • Finanzierungs- und Haltekosten
  • Leerstand, Mieterausbau und Vermarktung
  • Genehmigungs- und Zeitrisiken
  • Risikoreserve
    = tatsächliche All-in-Basis

Erst diese All-in-Basis darf mit dem stabilisierten Ertrag beziehungsweise dem realistisch erzielbaren Exit-Wert verglichen werden.

Ein Objekt, das 25 Prozent unter einem früheren Angebotspreis erworben wird, kann wirtschaftlich zu teuer sein, wenn anschließend:

  • hohe Fertigstellungskosten,
  • jahrelanger Leerstand,
  • eine umfangreiche energetische Sanierung,
  • offene Rechtsstreitigkeiten oder
  • ein teurer Private-Debt-Kredit

hinzukommen.

16. Die Finanzierungs- und Transaktionsreife-Matrix

Für Bestandshalter, Entwickler, Finanzierer und Insolvenzverwalter bietet sich eine einheitliche Prüfstruktur an.

PrüffeldErforderlicher NachweisTypisches WarnsignalPraktischer Lösungsweg
Marktwertaktuelle, nachvollziehbare Bewertunghistorische Bewertung wird ungeprüft fortgeschriebenNeubewertung mit Base-, Downside- und Exit-Szenario
Cashflowabgestimmter Rent Roll und BankkontoabgleichAbweichungen zwischen Verträgen, Soll- und Ist-ZahlungenVertragsinventur und monatliches Cashflow-Reporting
Finanzierungvollständige Debt- und Sicherheitenmatrixunklare Ränge, Cross-Collateral oder Bürgschaftengesellschaftsscharfe Kapitalstack-Analyse
FälligkeitenLaufzeiten, Kündigungs- und Covenant-TermineRefinanzierung beginnt erst wenige Monate vor Fälligkeit12- bis 18-monatiger Refinanzierungsfahrplan
Liquidität13-Wochen-Liquiditätsplanungnur Jahresbudget, keine Wochensteuerungtägliche beziehungsweise wöchentliche Cash-Kontrolle
FertigstellungCost-to-complete mit ReserveProzent-Fertigstellungsgrad ohne Restkostenprüfunggewerke- und vertragsbezogene Restkostenanalyse
Genehmigungenvollständige Bescheide und Auflagen„grundsätzlich genehmigungsfähig“Genehmigungsmatrix mit Zuständigkeiten und Fristen
Vermietung und Verkaufaktuelle Pipeline und belastbare Nachfrageunverbindliche Interessenten werden als sichere Erlöse eingeplantgewichtete Abschlusswahrscheinlichkeiten
ESG und Technikfinanzierter Maßnahmenplannur Energieausweis oder ZertifikatCapex-, Energie-, Betriebs- und Exit-Pfad
EigenkapitalBanknachweis und Abrufbarkeitbloße Absichtserklärung des Sponsorsverbindliche Kapitalzusage und Mittelherkunft
SzenarienBase, Downside und Break-upnur optimistischer BusinessplanSensitivitäten für Zins, Wert, Zeit, Kosten und Vermietung
Datenraumvollständige, aktuelle DokumentationDateien ohne Status und Verantwortlichenindexierter Datenraum mit Q&A- und Missing-Document-Liste

17. Was die einzelnen Akteure jetzt tun sollten

Insolvenzverwalter und Sachwalter

Entscheidend ist eine frühe Trennung zwischen:

  • fortführungsfähiger Plattform,
  • fertigstellungsfähigen Projekten,
  • einzeln veräußerbaren Assets,
  • werthaltigen Forderungen,
  • Personal und operativen Fähigkeiten,
  • sowie wirtschaftlich nicht mehr tragfähigen Strukturen.

Ein strukturierter Investorenprozess benötigt nicht nur einen Datenraum, sondern eine belastbare Aussage zu Liquiditätsbedarf, Kosten bis zur Fertigstellung, Genehmigungen, Sicherheiten und zeitkritischen Verträgen.

Banken und Finanzierer

Nicht jedes Covenant-Problem erfordert eine sofortige Verwertung. Ebenso darf eine Laufzeitverlängerung nicht nur der zeitlichen Verschiebung des Problems dienen.

Die entscheidende Unterscheidung lautet:

  • tragfähiges Objekt mit korrigierbarer Kapitalstruktur,
  • tragfähiges Objekt mit finanzierbarem Transformationsbedarf,
  • oder wirtschaftlich nicht mehr tragfähige Gesamtinvestition.

Aus einem bloßen „Amend and Extend“ muss ein „Extend and Repair“ werden: Laufzeit gegen konkrete Tilgung, zusätzliches Eigenkapital, Capex-Finanzierung, Vermietungsmeilensteine oder einen geordneten Verkaufsprozess.

Bestandshalter

Der größte Fehler besteht darin, auf die Rückkehr der früheren Bewertung zu warten und währenddessen Liquidität, Vermietungsqualität und Verhandlungsmacht zu verlieren.

Erforderlich sind:

  • aktuelle Werte,
  • aktuelle Kapitaldienstfähigkeit,
  • klare Investitionsprioritäten,
  • und eine Entscheidung zwischen Halten, Rekapitalisieren, Partneraufnahme und Verkauf.

Projektentwickler und Bauträger

Ein bankfähiges Projekt besteht heute nicht nur aus Standort und Planung.

Es benötigt:

  • gesichertes Grundstück,
  • belastbaren Genehmigungsstand,
  • realistische Kosten,
  • nachgewiesene Nachfrage,
  • ausreichendes Eigenkapital,
  • Liquiditäts- und Zinsreserve,
  • und eine alternative Exit-Strategie.

Investoren und Private-Debt-Geber

Der Wettbewerbsvorteil liegt nicht allein im verfügbaren Kapital. Erfolgreiche Marktteilnehmer benötigen:

  • lokale Marktzugänge,
  • technische und rechtliche Prüfungskompetenz,
  • Servicing und Asset Management,
  • Bau- und Fertigstellungskompetenz,
  • schnelle Entscheidungen,
  • und die Fähigkeit, das Investment nach dem Erwerb operativ zu steuern.

18. Ein Vier-Stufen-Modell für kritische Immobilien- und Finanzierungssituationen

Stufe 1: Liquidität sichern

  • 13-Wochen-Planung,
  • Zahlungsfreigaben,
  • offene Forderungen,
  • Stillhaltevereinbarungen,
  • Zwischenfinanzierung,
  • Sicherung wesentlicher Mitarbeiter und Verträge.

Stufe 2: Immobilie oder Projekt stabilisieren

  • Verkehrssicherung,
  • Bau- und Projektstatus,
  • Kosten bis Fertigstellung,
  • Genehmigungen,
  • Mietverträge,
  • Versicherung,
  • Schutz von Planungs- und Nutzungsrechten.

Stufe 3: Kapitalstruktur neu ordnen

  • aktuelle Bewertung,
  • Ränge und Sicherheiten,
  • Darlehensablösung,
  • neues Eigen- oder Fremdkapital,
  • JV, Preferred Equity oder Private Debt,
  • Teilverkäufe,
  • Laufzeit- und Covenant-Neuverhandlung.

Stufe 4: Dual-Track-Prozess umsetzen

Parallel werden vorbereitet:

  • Refinanzierung,
  • Rekapitalisierung,
  • Joint Venture,
  • Asset Deal,
  • Share Deal,
  • Plattformverkauf,
  • oder geordnete Verwertung.

Jeder offene Punkt sollte dabei nach demselben Prinzip geführt werden:

Befund → wirtschaftliche Wirkung → Kapitalbedarf → Verantwortlicher → Nachweis → Frist

19. Was in den kommenden 18 bis 24 Monaten zu erwarten ist

Die folgende Einschätzung ist eine PROQUADRAT-Szenarioanalyse und keine sichere Marktprognose.

Basisszenario: selektive Normalisierung

Wahrscheinlich ist eine weitere Belebung des Transaktionsmarkts, ohne dass sämtliche Assetklassen gleichermaßen profitieren.

Zu erwarten sind:

  • mehr Einzeltransaktionen als große heterogene Portfolios,
  • mehr Rekapitalisierungen und Joint Ventures,
  • weitere Verkäufe von Plattformen und Servicing-Strukturen,
  • Completion Financings für grundsätzlich tragfähige Projekte,
  • wachsende Bedeutung von Private Debt,
  • und weiterhin hohe Anforderungen an Büro- und Revitalisierungsobjekte.

Negativszenario: erneuter Finanzierungsdruck

Steigende Energiepreise, Inflation und Zinsen könnten:

  • Finanzierungsangebote verteuern,
  • Anschlussfinanzierungslücken vergrößern,
  • Exit-Renditen erhöhen,
  • Bewertungen erneut belasten,
  • und weitere Insolvenzen auslösen.

Besonders gefährdet wären Objekte mit hohem Leerstand, kurzem Finanzierungsrestlauf, hohem Capex-Bedarf und begrenzter Drittverwendungsfähigkeit.

Positivszenario: schnellerer Vertrauensaufbau

Stabilere Zinsen, mehr Vergleichstransaktionen, robuste Vermietungsmärkte und klarere Genehmigungs- beziehungsweise Transformationspfade könnten:

  • die Preisdifferenz zwischen Käufern und Verkäufern reduzieren,
  • Banken wieder stärker in Wettbewerb bringen,
  • Eigenkapitalinvestoren zu früheren Entscheidungen bewegen,
  • und mehr Projektfertigstellungen ermöglichen.

20. Die wichtigsten Frühindikatoren

Eigentümer, Finanzierer und Investoren sollten nicht nur auf Insolvenzzahlen schauen. Aussagekräftiger ist eine Kombination aus:

  • Entwicklung der Swap- und Refinanzierungssätze,
  • angebotenen LTV- und LTC-Quoten,
  • Kreditmargen und Gebühren,
  • Covenant-Verstößen und Waiver-Anfragen,
  • NPL-Quoten,
  • Zahl und Qualität tatsächlich abgeschlossener Transaktionen,
  • Büroflächenumsatz, Leerstand und Incentives,
  • Baukosten und Vergabekapazitäten,
  • Genehmigungszeiten,
  • ESG- und Capex-Budgets,
  • sowie Insolvenzanträgen auf Ebene einzelner Projekt- und Betriebsgesellschaften.

Fazit

Die Immobilienwirtschaft befindet sich nicht nur in einer zyklischen Marktbereinigung. Sie erlebt eine strukturelle Neuordnung von Kapital, Kontrolle und operativer Wertschöpfung.

Die Insolvenzen der vergangenen 24 Monate zeigen:

  • Gute Immobilien können an einer ungeeigneten Kapitalstruktur scheitern.
  • Ein wertvolles Projekt kann zahlungsunfähig werden, bevor es wirtschaftlich wertlos ist.
  • Eine Investorenlösung kann scheitern, wenn die Liquidität nicht bis zum Closing reicht.
  • Eine bekannte Unternehmensgruppe ist keine einheitliche rechtliche Vermögensmasse.
  • Banken finanzieren wieder, aber mit niedrigerem Leverage und stärkerem Risikofokus.
  • Private Debt schließt Lücken, ist aber kein günstiger oder kontrollfreier Ersatz für Bankkapital.
  • ESG verliert durch regulatorische Vereinfachungen nicht seine Bedeutung für Wert, Vermietbarkeit und Finanzierung.
  • Internationales Kapital übernimmt selektiv Assets, Darlehen, Plattformen und operative Kompetenzen – nicht wahllos den gesamten Markt.

Die Gewinner der nächsten Marktphase werden nicht zwingend diejenigen mit der größten Bilanz sein.

Es werden diejenigen sein, die:

  • Risiken früh erkennen,
  • realistische Werte akzeptieren,
  • Liquidität rechtzeitig sichern,
  • Investitionsbedarf vollständig finanzieren,
  • Kapitalstrukturen verständlich aufbereiten,
  • und aus Dokumenten, Zahlen und offenen Punkten eine umsetzbare Transaktion entwickeln.

Der Markt wechselt vom Abwarten zum Sortieren. Kapital fließt dorthin, wo Komplexität transparent, steuerbar und wirtschaftlich lösbar wird.

PROQUADRAT-Positionierung

PROQUADRAT strukturiert und koordiniert die wirtschaftliche und transaktionale Vorbereitung von Immobilien- und Portfoliotransaktionen.

Dazu gehören insbesondere:

  • Objekt-, Projekt- und Portfoliostrukturierung,
  • Analyse von Marktpositionierung und Kapitalbedarf,
  • Vorbereitung von Datenraum und Transaktionsreife,
  • Investoren- und Käuferansprache,
  • Entwicklung von Vermarktungs- und Prozessstrategien,
  • sowie die Koordination der am Verfahren beteiligten Parteien und Fachberater.

Rechtliche, insolvenzrechtliche, steuerliche und erlaubnispflichtige Finanzierungsberatung erfolgt durch die jeweils beauftragten Rechtsanwälte, Steuerberater, Insolvenzverwalter, Kreditinstitute oder sonstigen zugelassenen Fachberater.

PROQUADRAT – Real Estate. Strategisch. Präzise. Wirksam.

Rechtlicher Hinweis für die Website

Die in diesem Beitrag enthaltenen Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Marktinformation. Sie stellen weder eine Rechts- oder Steuerberatung noch eine Anlage-, Finanzierungs- oder Insolvenzberatung dar. Die rechtliche, wirtschaftliche, steuerliche, technische und regulatorische Beurteilung hängt vom jeweiligen Einzelfall ab und sollte durch entsprechend qualifizierte und gegebenenfalls zugelassene Fachberater erfolgen.

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