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Gesetzliche Anforderungen: Wann ein Fluchttreppenhaus Pflicht ist
Fluchttreppenhaus: Notwendig, kostenintensiv, aber lebensrettend Gemäß §17 der Musterbauordnung ist ein ausreichender Brandschutz unerlässlich. Besonders bei Nutzungsänderungen kann ein nachträglicher Anbau eines Fluchttreppenhauses erforderlich werden. Die Kosten für ein solches Bauvorhaben sind zwar hoch (ca. 200.000 € für ein Mehrgeschossiges Gebäude), doch die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und Besucher ist unbezahlbar. Warum ein Fluchttreppenhaus? Sichere Evakuierung…






